Herzlich willkommen bei Waffen - Bothe!
Seit Februar 2009 betreibe ich hier, nahe der Autobahn A3 und nur 10 KM nördlich von Wiesbaden, einen Waffenhandel. Inzwischen bin ich in einem Alter, in dem ich mir nicht mehr unbedingt jede neue "Spitzfindigkeit" unserer Bürokratie zu Herzen nehmen muss. Ich werde deshalb in diesem Jahr meinen Handelsbestand drastisch herunterfahren, wenn Sie also auf der Suche nach einer Waffe (egal ob gebraucht oder neu) oder Zubehör bei mir fündig werden habe ich einen Vorschlag: kommen Sie vorbei, schauen Sie sich das Teil an und dann reden wir über den Preis.
Es bestehen nach wie vor Kontakte zu den meisten Herstellern und Importeuren, so das fast alles bestellt werden kann sofern Sie auf diesen Seiten nicht fündig werden. Alle hier dargestellten Angebote verstehen sich vorbehaltlich des zwischenzeitlichen Verkaufs!
Ich betreibe keinen Internet-Shop und keinen Versandhandel. Dafür bin ich sehr flexibel in der Terminabsprache und mit dem Auto gut zu erreichen. Terminabsprachen sind sehr willkommen, damit vermeiden wir das andere Kunden warten müssen und Sie haben mehr Zeit und Ruhe um sich das Stück, für das Sie sich interessieren, anzuschauen - ich werde immer versuchen, mir viel Zeit für Sie zu nehmen. Waffen können wenn nötig nur mit Kurierdienst versandt werden, Munition und viele Reinigungsartikel sind dank EU und unserer umsetzungsfreudigen Politiker als Gefahrgut eingestuft und werden deshalb nicht mehr versandt.
Ankauf von Waffen / Kommissionsgeschäft: wegen dem eingangs erwähnten geplanten Abbau des Lagerbestandes werden nur noch wenige, sehr marktgängige Sport- und Sammlerwaffen angekauft bzw. in Kommission genommen.
Grundsätzliches: Waffen bzw. Munition sind, soweit nichts anderes in der Beschreibung gesagt wird, nur auf eine entsprechende Erwerbserlaubnis erhältlich. Seit dem 1. Sept. 2020 dürfen Waffen oder wesentliche Waffenteile nur noch den Besitz wechseln bzw. überlassen werden (dies gilt auch für eine kurzfristige Überlassung zwecks Einschießen oder bei Reparaturen), wenn die Identifikationsnummern des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID) der Person, der Erlaubnis und der betroffenen Waffe bzw. Waffenteils vorliegen. Sofern Sie noch nicht im Besitz dieser NWR-IDs sind empfehle ich Ihnen, ein entsprechendes Stammdatenblatt von Ihrer zuständigen Waffenbehörde anzufordern, damit Sie handlungsfähig bleiben.